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AGB (Stand: Dezember 2008)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cadooz AG für Firmenkunden

I. Allgemeines

  • 1. Geltungsbereich
    • "Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Etwaige abweichende Bedingungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abschnitt II. dieser Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengegesellschaften, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln."
  • 2. Datenschutz
    • Soweit nicht anders vereinbart, nutzt cadooz die personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbezwecke. Sie können der Verwendung der Daten für über die Vertragsabwicklung hinausgehende Zwecke jederzeit widersprechen.
  • 3. Rechtswahl
    • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen cadooz und einem Firmenkunden ist der Sitz von cadooz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

II. Bestellung durch den Firmenkunden

  • 1. Vertragsschluss
    • Die Angaben zu Waren und Preisen auf unserer Website sind unverbindlich. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein rechtlich bindendes Angebot ab. Die Bestellung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Eine telefonische Bestellung ist möglich, sofern es sich nicht um eine Erstbestellung handelt. Die Annahme des Angebots durch cadooz erfolgt durch Bestätigung der Liefermöglichkeit.
  • 2. Leistungspflicht
    • 2.1 Leistungsgegenstand Mit der Annahme des Angebots verpflichten wir uns gegenüber dem Firmenkunden zur Lieferung der cadooz-Prepaid-Produkte oder der Gutscheine eines Handelspartners von cadooz. cadooz-Prepaid-Produkte sind: BestChoice, YourWish, DirectChoice, MovieChoice, WellnessChoice, Sachwertgutscheine und Guthaben auf BestChoice-Konten. Die Lieferung erfolgt nach Wahl in elektronischer oder physischer Form.
    • 2.2 Stückelung Wir behalten uns vor, die bestellten Gutscheinstückelungen zu ändern, um die Bestellung im Sinne des Kunden zeitnah abwickeln zu können. Sofern die Änderung zu einer erheblichen Verringerung der Gesamtanzahl der Gutscheine führt, erfolgt sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden.
  • 3. Zahlungsbedingungen
    • 3.1 Vorleistungspflicht Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Die Lieferung der cadooz-Prepaid-Produkte und der Gutscheine der Handelspartner erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
    • 3.2 Fälligkeit Die Forderung ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
    • 3.3 Rückerstattung Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen für nicht eingelöste Gutscheine ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur im Falle eines berechtigten Rücktritts infolge einer Pflichtverletzung.
    • 3.4 Aufrechnung Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt.
  • 4. Gefahrübergang; Versicherung
    • "Im Falle des physischen Versands der Produkte geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Bei elektronischer Gutscheinübertragung geht die Gefahr ebenfalls mit der Absendung auf den Kunden über. Eine Versicherung für den Fall, daß Produkte auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab. "
  • 5. Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur vollständigen Begleichung aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, die sich aus dem jeweiligen Vertrag oder vorausgegangenen Bestellungen von cadooz-Produkten ergeben, bleiben alle Prepaid-Produkte im Eigentum von cadooz. Der Kunde ist vor Begleichung der Forderungen nicht berechtigt, die Gutscheine auf Dritte zu übertragen.
  • 6. Haftung
    • 6.1 Sachmängel "Erkennbare Sachmängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ansprüche der Firmenkunden wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware. "
    • 6.2 Schadensersatz "Für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden haften wir nur bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf den Schadensumfang, mit dessen Entstehung aufgrund der bei Vertragsschluß erkennbaren Umstände typischerweise zu rechnen war. Unsere EDV sowie ein- und ausgehende E-Mails werden regelmäßig auf Viren überprüft. Sollten trotz dieser Überprüfung Schäden durch Viren auftreten, so übernehmen wir keine Haftung. Die Klärung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen obliegt dem Kunden. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung ist ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. "
  • 7. Schutzrechte Dritter
    • Werden Erzeugnisse nach vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Mustern oder anderen Vorlagen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Kunden zu einer Schutzrechtsverletzung, so verpflichtet sich der Kunde, cadooz von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

III. Einlösung durch den Gutscheininhaber

  • 1. BestChoice-Produkte
    • 1.1 Rechte des Inhabers "Durch Ausstellung des BestChoice-Gutscheins oder Einrichtung eines BestChoice-Kontos verpflichten wir uns zur Einlösung gegenüber dem jeweiligen Gutschein- bzw. Kontoinhaber. Mit Übertragung des BestChoice-Gutscheins auf einen Dritten geht der Einlösungsanspruch auf diesen über. Die Einlösung der Gutscheine oder eines Kontoguthabens gegen Bargeld ist ausgeschlossen. Ansprüche gegenüber cadooz bestehen nicht, wenn Prämienpunkte gegen Sachprämien eingelöst werden. In diesem Fall können Ansprüche auf Lieferung und Gewährleistung nur gegenüber dem jeweiligen Lieferanten geltend gemacht werden. "
    • 1.2 Vorgang der Einlösung Die Einlösung durch den Gutschein- oder Kontoinhaber kann per Internet, Telefon, Fax oder Post erfolgen. Wir sind zur Einlösung nur verpflichtet, soweit das bestellte Produkt zum Zeitpunkt der Einlösung als Bestandteil unseres Sortiments verfügbar ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines bestellten Produkts verpflichten wir uns, den Gutscheininhaber unverzüglich nach der Bestellung zu informieren.
    • 1.3 Leistungsvorbehalte "Die Einlösung erfolgt nicht vor der vollständigen Begleichung aller im Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, die sich aus dem jeweiligen Vertrag oder aus vorausgegangenen Bestellungen ergeben. Wir behalten uns auch gegenüber dem Einlösenden eine Änderung der bestellten Gutscheinstückelung vor, sofern dies nicht zu einer erheblichen Verringerung der Gesamtanzahl der Gutscheine führt. "
    • 1.4 Versand Der Nichterhalt der bei Einlösung bestellten Produkte ist uns spätestens sechs Wochen nach dem auf der Versandbestätigung dokumentierten Versanddatum schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen bleiben unberücksichtigt.
    • 1.5 Haftung Für Gewährleistungsrechte und andere Schadensersatzansprüche des Einlösenden gilt Ziffer II. 6. dieser Geschäftsbedingungen entsprechend.
  • 2. Einlösung anderer Prepaid-Produkte
    • "Die Einlösung der weiteren cadooz-Prepaid-Produkte (DirectChoice, YourWish, MovieChoice, WellnessChoice und Sachwertgutscheine) erfolgt ausschließlich gegenüber den auf den Gutscheinen angegebenen Akzeptanzpartnern. Wir sind nicht zur fortgesetzten Zusammenarbeit mit einem bestimmten Akzeptanzpartner verpflichtet. Scheidet einer der bisherigen Akzeptanzpartner aus dem Kooperationssystem aus, so können weder der Firmenkunde noch der Gutscheininhaber hieraus Ansprüche herleiten. "
  • 3. Einlösung der Originalgutscheine
    • Durch Erwerb eines Originalgutscheins eines Handelspartners von cadooz erwirbt der Inhaber ausschließlich Ansprüche gegenüber dem Aussteller des Gutscheins. Für die Einlösung gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
  • 4. Befristung der Gutscheine
    • "Die Gültigkeit der cadooz-Prepaid-Produkte beträgt drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit der Originalgutscheine der cadooz-Handelspartner bestimmt sich nach den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners. "
  • 5. Auskunftserteilung
    • Informationen, die Aufschluß darüber geben, welche Produkte bei Einlösung durch den Gutscheininhaber erworben wurden, können aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden.

Unsere AGBs zum Download (483 KB)